Besuche sind in der MEDICLIN Seepark Klinik möglich am Samstag, Sonntag und an Feiertagen.
Zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz anderer bitten wir Sie, bei Erkältungskrankheiten vom Besuch abzusehen oder eine Maske zu tragen.
Erfahren Sie hier, wie Sie eine Reha beantragen und wie die Anmeldung in unserem Haus abläuft. Mütter und Väter können bei uns gemeinsam mit ihren Kindern aufgenommen werden. Begleit- und Therapiekinder werden bei uns beschult.
In der MEDICLIN Seepark Klinik behandeln wir grundsätzlich alle gesetzlich und privat versicherten Patienten.
Diese Behandlungsformen bieten wir an:
Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation (Heilverfahren) sollen Ihrer Gesunderhaltung oder Genesung dienen. Eine medizinische Rehabilitation kann bei uns ambulant und stationär durchgeführt werden.
Ziele:
So beantragen Sie ein Heilverfahren:
Kostenträger bei einem Heilverfahren sind:
Ihr Antrag auf Rehabilitation wird vom jeweiligen Kostenträger aus sozialmedizinischer Sicht begutachtet und aus versicherungsrechtlicher Sicht geprüft. Daraufhin erhalten Sie einen Bescheid des Kostenträgers.
Wenn Sie bereits Patient in der Akutpsychosomatik sind, können wir in der Regel eine direkte Verlegung in die Reha veranlassen. Das Behandlungsteam der Klinik beantragt gemeinsam mit Ihnen die Reha. Liegt uns bereits vor Ende Ihrer Akutbehandlung eine Kostenzusage Ihres zuständigen Kostenträgers vor, werden Sie ohne Unterbrechung in die Reha verlegt.
Patienten, die in einer anderen Klinik behandelt wurden, können ebenfalls eine Anschlussrehabilitation beantragen und die MEDICLIN Seepark Klinik als Wunschklinik angeben. Die Anschlussrehabilitation in unserer Klinik ist auch nach einer bariatrischen Operation möglich, z.B. nach Magenbypass oder Magenband-Operation.
So beantragen Sie eine Anschlussrehabilitation:
Lassen Sie sich im Krankenhaus vom Sozialdienst oder Ihrem behandelnden Arzt beraten.
Wird Ihr Antrag abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit dem Bescheid innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Wir empfehlen in diesem Fall von Ihrem Recht Gebrauch zu machen, da die Rehabilitation nach einem Widerspruch sehr oft doch noch genehmigt wird.
Falls Sie mit der vorgeschlagenen Einrichtung nicht einverstanden sind, können Sie ebenso Widerspruch einlegen. Denn nach § 9 Sozialgesetzbuch IX haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der Rehabilitationsklinik.
Bitten Sie einfach schriftlich um eine Ummeldung in die von Ihnen bevorzugte Klinik. Eine hilfreiche Formulierung ist hier: „Ich machen von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch, ich möchte in die MEDICLIN Seepark Klinik.“
Der Kostenträger bestimmt Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Rehabilitation. Ambulante und teilstationäre Leistungen haben dabei in der Regel Vorrang vor stationärer Rehabilitation.
Wenn Sie bereits eine Mitteilung Ihres Kostenträgers erhalten haben, dass Ihre Reha bewilligt ist, übernimmt Ihr Kostenträger die Kosten für Ihre Behandlung, sowie die Unterbringung und Verpflegung in der Klinik. Ihr Eigenanteil beträgt 10 Euro pro Tag. Bei einer Anschlussheilbehandlung ist die Zahlung auf maximal 28 Kalendertage pro Jahr begrenzt.
Dies entfällt, wenn ein Härtefall vorliegt, das heißt beispielsweise Empfänger von Arbeitslosenhilfe, Krankengeld – und Sozialleistungsempfänger können sich mit einer Antragsstellung befreien oder eine Zahlungsminderung beantragen.
Falls Sie im laufenden Jahr schon einmal im Krankenhaus oder in einer Rehaklinik gewesen sind und den Eigenanteil bereits (ggf. anteilig) entrichtet haben, so berücksichtigen wir dies. Bitte bringen Sie hierzu den Zahlungsbeleg mit. Patienten unter 18 Jahren oder Patienten, die einen gültigen Befreiungsausweis haben, sind vom Eigenanteil befreit.
Weitere Infos zum Reha-Antrag finden sie hier.
Schon vor der Aufnahme helfen wir Ihnen bei der Organisation Ihres Aufenthaltes, zum Beispiel bei der Klärung der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung. Ihre Fragen zu Anreise, Aufnahmezeitpunkt, Zimmer, Begleitperson, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften etc. beantworten Ihnen
Melden Sie sich an der Rezeption zwischen 10 und spätestens 12 Uhr an. Am Anreisetag findet die Aufnahmeuntersuchung statt. Alle Unterlagen, die Ihre Gesundheit betreffen, sind für uns von Bedeutung. Bitte bringen Sie daher die Original-Röntgenbilder, Ihren Impfpass und sonstige wichtige Dokumente mit. Bitte bringen Sie auch Ihre vom Hausarzt verordneten Medikamente und eine genaue Aufstellung der von Ihnen eingenommenen Medikamente mit.
Hallenschuhe, Turnschuhe für Außenaktivitäten, Gymnastikhosen, T-Shirts und Oberbekleidung, Badebekleidung, Badeschuhe, ein kleines Kissen, Saunatuch
Wir raten dazu, Ihre Wertsachen zu Hause zu lassen.
Mütter können bei uns gemeinsam mit Ihren Kindern aufgenommen werden. In der Regel übernachten Sie in einem Mutter-Kind-Zimmer. Wenn es medizinisch oder therapeutisch notwendig ist, kann auch eine getrennte Unterbringung erforderlich sein. Wir empfangen Sie am Tag Ihrer Aufnahme mit Ihrem Kind an der Rezeption. Die Mitarbeiter der Co-Therapie bearbeiten am Aufnahmetag mit Ihnen gemeinsam die Aufnahmeformalitäten und zeigen Ihnen die Räume der Kinderbetreuung und Ihr Zimmer.
Bringen Sie bitte bei Bedarf Babyphon und Kinderwagen mit. Kinderbetten, Wickelmöglichkeiten, Flaschenwärmer usw. stellen wir Ihnen zur Verfügung.
Die Erzieher in unserem Kindergarten erklären Ihnen das Konzept und geben Ihnen alle nötigen Informationen zum Tagesablauf.
Es gibt die Möglichkeit schulpflichtige Begleit- und Therapiekinder vor Ort beschulen zu lassen. Wir orientieren uns an den niedersächsischen Ferienzeiten.
Bitte bringen Sie Arbeits- und Schulmaterialien mit in die Klinik, zum Beispiel Arbeitslisten von Lehrern der eigenen Schule, auf denen vermerkt ist, was derzeit und in naher Zukunft im Unterricht behandelt wird sowie Kontaktdaten der Schule, damit wir uns ggf. mit der Schule in Verbindung setzen können.
Die Mitarbeiter der Patientendisposition informieren Sie gerne vor der Aufnahme zum Thema Beschulung.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Kostenträger in Verbindung, um zu klären, welche Zuzahlungen auf Sie zukommen.
Rehabilitation ist laut Sozialgesetzbuch eine Pflichtleistung der Krankenkassen. Wichtige Voraussetzung sind belegbare medizinische Gründe für eine Rehabilitation. Ziel der Rehabilitationsmaßnahme ist es, Ihre gesundheitlichen Einschränkungen zu mindern oder zu beseitigen. Zuständige Kostenträger sind in den meisten Fällen die Gesetzliche Krankenversicherung oder die Deutsche Rentenversicherung. Je nach vertraglich vereinbartem Leistungsumfang kann auch die Private Krankenversicherung die Kosten übernehmen. Die Zuständigkeit hängt von den individuellen Zielen der Reha und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab.