Entlassung aus der Reha

Entlassung aus der Reha

Was passiert am Tag der Entlassung? Wer berät mich zum Thema Nachsorgeangebote und Selbsthilfe? Erfahren Sie hier mehr.

Nach dem Reha-Aufenthalt

Ihre Entlassung

Bei erwachsenen Patienten

Einen Tag vor der Entlassung finden Abschlussgespräche statt mit dem behandelnden Psychologen, Arzt sowie dem Sozialdienst. In den Abschlussgesprächen reflektieren wir gemeinsam die erreichten Ziele.

Sie erhalten einen Kurzarztbrief für Ihren weiterbehandelnden Arzt bzw. Hausarzt.

Am Entlasstag sollten Sie bis 10 Uhr Ihr Zimmer verlassen haben. Bitte geben Sie Ihren Schlüssel an der Rezeption ab.

Bei Kindern und Jugendlichen

Das therapeutische und ärztliche Abschlussgespräch findet gemeinsam mit den Eltern am Abreisetag statt.

Sie erhalten einen Kurzarztbrief für den weiterbehandelnden Arzt bzw. Hausarzt.

Am Entlasstag sollten Sie bis 10 Uhr Ihr Zimmer verlassen haben. Bitte geben Sie Ihren Schlüssel an der Rezeption ab.

Hilfe für die Zeit nach der Reha: Unsere Angebote im Überblick

Entlassmanagement

Die Mitarbeiter unseres Entlassmanagements bereiten gemeinsam mit Ihnen die Zeit nach Ihrer Rehabilitationsbehandlung bestmöglich vor. Noch während Ihrer Reha in unserer Klinik wird geprüft, ob Sie nach Ihrer Entlassung weitere Unterstützung und/oder Nachsorge benötigen, etwa:

  • medizinische oder pflegerische Versorgung
  • weitere Reha-Maßnahmen
  • Termine mit niedergelassenen Ärzten, Therapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie ggf. dem Sozialpsychiatrischen Dienst am Wohnort
  • Hilfe bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- und Pflegekasse sowie ggf. des Sozialamtes
  • Einleitung von weiterführenden aufsuchenden Hilfen wie z.B. die Personenbezogene psychiatrische Maßnahme (PPM) oder eine Ambulante psychiatrische Pflege (APP)

Bei Bedarf planen wir Ihre Anschlussversorgung und organisieren alle notwendigen Schritte. Dabei arbeiten wir mit Mitarbeitern von Kranken- und Pflegekassen zusammen. Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen ausführlich. Sie sind in alle Entscheidungen miteinbezogen.

Das Entlassmanagement ist freiwillig

Sie entscheiden, ob wir Sie unterstützen sollen. Wenn Sie Unterstützung möchten, geben Sie eine Einwilligungserklärung ab.

Damit stimmen Sie zu, dass

  • das Team des Entlassmanagements für Sie aktiv wird und dass die Kranken- und Pflegekasse eingebunden werden kann.
  • die Mitarbeiter patientenbezogene Daten an Dritte weiter geben. Beispielsweise an niedergelassene Ärzte, Therapeuten oder an die Kranken- und Pflegekasse.

Wenn Sie keine Hilfe bei Ihrer weiteren Versorgung wünschen, erteilen Sie uns einfach keine Einwilligungserklärung. Bitte beachten Sie, dass sich dies auf Ihre weitere Behandlung und die nachfolgende Versorgung auswirken kann: Beispielsweise können wir eine möglicherweise notwendige Anschlussversorgung nicht rechtzeitig einleiten oder nötige Anträge bei der Kranken- oder Pflegekasse nicht stellen.
 

Wir empfehlen deshalb allen Patienten, sich am Entlassmanagement zu beteiligen.

Eine Einwilligung zum Entlassmanagement können Sie jederzeit schriftlich widerrufen.

Sozialberatung

Bereits während Ihres Klinikaufenthalts klären die Mitarbeiter unseres Sozialdiensts, wie es nach Ihrer Entlassung weitergeht. Wir helfen Ihnen beispielsweise bei sozialrechtlichen Fragen. Ziel ist, dass Sie wieder so gut wie möglich am Leben in der Gemeinschaft sowie am Arbeitsleben teilnehmen können. Gemeinsam suchen wir mit Ihnen und ggf. Ihren Angehörigen nach Lösungen.

Zu den Aufgaben der Sozialberatung gehört u. a.:

  • eine stufenweise Wiedereingliederung einleiten
  • zu beruflichen Perspektiven beraten
  • zu Anträgen nach Schwerbehindertenrecht und den damit verbundenen Nachteilsausgleichen (Erst- und Neufeststellungsantrag) beraten
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) einleiten
  • finanzielle Absicherung im Krankheitsfall klären
  • zu sozialen und sozialrechtlichen Angelegenheiten beraten
  • Kontakte zu Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen vermitteln
  • über ambulante Pflegemöglichkeiten oder stationäre Pflegeeinrichtungen beraten
  • Verordnung der berufsbegleitenden, wohnortnahen Anbindung an Reha-Nachsorgeprogramme (z. B. Psy-RENA) der Deutschen Rentenversicherung bei psychischen und psychosomatischen Krankheitsbilder

Selbsthilfegruppen und Beratungsangebote

In Selbsthilfegruppen unterstützen sich Betroffene gegenseitig. Adressen bekommen Sie über Ihr örtliches Gesundheitsamt und über die „Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen“ (NAKOS) in Berlin.

Beratungsstellen

Weitere Informationen zum Download

Wie Sie uns kontaktieren können

Lena-Merethe Gause

Lena-Merethe Gause

Leitung Sozialdienst

MEDICLIN Seepark Klinik