Ansprechpartner Disposition
Sina Engelhardt
Telefon 05824/21-2 36
Telefax 05824/21-5 15
Grundsätzlich kann das gesamte Leistungsspektrum des MediClin Seepark Klinik von gesetzlich und privat Versicherten in Anspruch genommen werden.
Dabei werden die Kosten der verschiedenen Leistungen in der Regel direkt mit der jeweiligen Versicherung abgerechnet.
Heilverfahren
Heilverfahren werden beim zuständigen Kostenträger (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Beihilfestelle des öffentlichen Dienstes, Private Krankenversicherung) beantragt.
Der erste Weg führt immer zu Ihrem Haus- oder Facharzt. Er muss die Notwendigkeit eines Heilverfahrens mittels Attest bestätigen. Dieses Attest legen Sie der Krankenkasse vor und lassen sich dort einen Antrag für die Deutsche Rentenversicherung aushändigen. Den ausgefüllten Antrag schickt Ihr behandelnder Arzt an den zuständigen Kostenträger.
Die Wahl der Klinik trifft dann der Kostenträger unter Berücksichtigung des Patientenwunsches. Nach Vorliegen einer schriftlichen Zusage kann das Heilverfahren angetreten werden.
Kostenträger sind für
Angestellte & Arbeiter bei
- Heilverfahren die Deutsche Rentenversicherung
- Medizinischen Vorsorgeleistungen (Kuren) die Krankenkasse
Beamte die Beihilfestelle und Privatversicherung
Selbstständige der Patient (Erstattung nach Tarif durch Ihre Versicherung)
Rentner/Hausfrauen die Krankenkasse
Privatversicherten wird empfohlen, vor stationärer Aufnahme eine Leistungszusage ihrer Krankenversicherung einzuholen. Die Klinik ist beihilfefähig und verfügt über eine Konzession nach § 30 GewO als Privat-Krankenanstalt.
Selbstzahler
Selbstverständlich können auch Patienten ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder Rentenversicherung unsere Leistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall erfolgt die Verrechnung zwischen der Klinik und dem Patienten.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
