Sie haben bereits eine Mitteilung Ihres Kostenträgers erhalten, dass Sie eine Reha bewilligt bekommen oder Sie sind als Krankenhauspatient in unserer Klinik. Damit übernimmt Ihr Kostenträger die Kosten für Ihre Behandlung, sowie die Unterbringung und Verpflegung in der Klinik. Ebenso übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Ihren Krankenhausaufenthalt. Sind Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert, har der Gesetzgeber derzeit festgelegt, dass sie sich an den Kosten des stationären Aufenthaltes beteiligen müssen. Ihr Eigenanteil beträgt hier lediglich 10 € pro Tag. Bei einer AHB ist die Zahlung bei der Eigenbeteiligung auf maximal 28 Kalendertage pro Jahr bei der Abrechnung des Aufenthaltes begrenzt. Dies entfällt, wenn ein Härtefall vorliegt, das heißt bspw. Empfänger von Arbeitslosenhilfe, Krankengeld – und Sozialleistungsempfänger können sich mit einer Antragsstellung befreien oder eine Zahlungsminderung beantragen.
Falls Sie im laufenden Jahr schon einmal im Krankenhaus oder in einer Klinik gewesen sind und den Eigenanteil bereits (ggf. anteilig) entrichtet haben, so wird dies bei uns berücksichtigt. Bitte bringen Sie hierzu den Zahlungsbeleg mit. Patientinnen und Patienten unter 18 Jahren oder Patientinnen und Patienten, die einen gültigen Befreiungsausweis haben, sind vom Eigenanteil befreit.